Artikel 19 VO (EU) 2018/867
Beantragung eines Schiedsverfahrens
(1) Ein Schiedsverfahren nach Artikel 61 der Verordnung (EU) 2016/796 kann von der/den betreffenden nationalen Sicherheitsbehörde(n) beantragt werden.
(2) Der Antrag wird beim Registrar eingereicht, der die Agentur und die Beschwerdekammer innerhalb eines Arbeitstages davon in Kenntnis setzt.
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