Artikel 28 VO (EU) 2018/867

Beratungen

Die Beratungen der Beschwerdekammer sind vertraulich und unterliegen Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates(1).

Die Beratungen können in jeder geeigneten Form stattfinden und sind nicht auf persönliche Treffen beschränkt.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43).

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