Artikel 37 VO (EU) 2018/867
Transparenzpflicht
Interessierte Parteien erhalten nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und der innerhalb der Agentur für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten geltenden Politik Zugang zu Dokumenten, die von der Beschwerdekammer erstellt wurden oder bei ihr eingegangen sind.
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