Artikel 2 VO (EU) 2018/959

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses delegierten Rechtsakts gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1.
„Body-Tail-Modellierungsschwelle” bezeichnet den Verlustwert, der die Grenze zwischen Hauptbereich (Body) und Ende (Tail) einer Verlustverteilung bildet;
2.
„Berechnungsdatensatz” bezeichnet die Menge gesammelter tatsächlicher oder konstruierter Daten, die die erforderlichen Bedingungen erfüllen, um als Input im Messsystem für operationelle Risiken dienen zu können;
3.
„Datensammlungsschwelle” bezeichnet den Verlustwert, ab dem ein Institut Verluste aufgrund operationeller Risiken feststellt und Daten darüber für Steuerungs- und Messzwecke sammelt;
4.
„Buchungsdatum” ist der Zeitpunkt, an dem ein Verlust oder eine Rückstellung gegenüber einem Verlust im Rahmen des operationellen Risikos erstmals in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt wurde;
5.
„Mindestmodellierungsschwelle” bezeichnet den Verlustwert, ab dem die empirischen oder parametrischen Verteilungen von Häufigkeit und Schadenshöhe an die Verluste aufgrund operationeller Risiken angepasst sind;
6.
„Bruttoverlust” oder „Verlust” ist ein Verlust aufgrund eines operationellen Risikoereignisses vor Rückzahlungen aller Art;
7.
„Misconductereignis” ist ein operationelles Risikoereignis, das aufgrund eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens (z. B. unangemessenes Angebot an Finanzdienstleistungen) eintritt;
8.
„operationelle Risikokategorie” bezeichnet die Ebene (z. B. Art des Ereignisses und Geschäftsbereich), auf der das Messsystem für operationelle Risiken eines Instituts separate Häufigkeits- und Schadenshöhenverteilungen erzeugt;
9.
„operationelles Risikoprofil” bezeichnet die Darstellung des tatsächlichen und voraussichtlichen operationellen Risikos eines Instituts zu einem bestimmten Zeitpunkt in absoluten Zahlen;
10.
„operationelle Risikotoleranz” bezeichnet die Vorausschau eines Instituts, ausgedrückt in absoluten Zahlen, auf das Niveau und die Arten operationeller Risiken insgesamt, die das Institut bereit ist zu verkraften und die die strategischen Ziele und den Geschäftsplan nicht gefährden;
11.
„Rückzahlung” ist ein mit dem ursprünglichen Verlust in Zusammenhang stehendes, von diesem Verlust unabhängiges Ereignis, das zeitlich getrennt ist und bei dem Gelder oder Zuflüsse wirtschaftlichen Nutzens von ersten oder dritten Parteien erlangt werden;
12.
„Risikomessung” bezeichnet eine einzelne Statistik zum operationellen Risiko, die einer Verteilung der aggregierten Verluste auf dem gewünschten Konfidenzniveau entnommen wird, u. a. Value at Risk (VaR) oder Ausfallmessungen (z. B. Expected Shortfall, Median Shortfall);
13.
„Systemlebenszyklus” oder „SDLC” (für System Development Life Cycle) bezeichnet den Planungs-, Erstellungs-, Test- und Anwendungsprozess einer IT-Infrastruktur;
14.
„Timing Loss” bezeichnet die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf einen Rechnungszeitraum, die sich aufgrund eines operationellen Risikoereignisses ergeben, das sich auf die Cashflows oder die Bilanzen früherer Rechnungszeiträume ausgewirkt hat.

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