Artikel 1 VO (EU) 2018/968

Anwendung der gemeinsamen Elemente

Eine ausführliche Beschreibung der Anwendung der in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a bis h der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 festgelegten gemeinsamen Elemente (im Folgenden die „gemeinsamen Elemente” ) ist im Anhang dieser Verordnung enthalten.

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