Artikel 20 VO (EU) 2018/975
Große pelagische Treibnetze und Tiefsee-Kiemennetze
Die Verwendung von großen pelagischen Treibnetzen und sämtlichen Tiefsee-Kiemennetzen ist im gesamten SPRFMO-Übereinkommensbereich untersagt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.