Artikel 20 VO (EU) 2018/975

Große pelagische Treibnetze und Tiefsee-Kiemennetze

Die Verwendung von großen pelagischen Treibnetzen und sämtlichen Tiefsee-Kiemennetzen ist im gesamten SPRFMO-Übereinkommensbereich untersagt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.