Artikel 5 VO (EU) 2018/975
Angaben zur Quotenausschöpfung für die Chilenische Bastardmakrele
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission unverzüglich über den Tag der Schließung einer Fischerei auf Chilenische Bastardmakrele, die 100 % ihrer Fangbeschränkung erreicht hat. Die Kommission leitet diese Informationen umgehend an das Sekretariat der SPRFMO weiter.
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