Artikel 7 VO (EU) 2018/985
EU-Typgenehmigung eines Motors oder einer Motorenfamilie hinsichtlich der Schadstoffemissionen
Die EU-Typgenehmigung eines Motortyps oder einer Motorenfamilie nach der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 wird nur erteilt, wenn er bzw. sie den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 und der hierzu erlassenen delegierten und Durchführungsrechtsakte hinsichtlich der Schadstoffemissionen entspricht, wobei die in Anhang I Teil 1 dieser Verordnung aufgeführten Anpassungen gelten; die besonderen Anforderungen in Anhang I Teil 2 dieser Verordnung müssen ebenfalls eingehalten werden. Dem Antrag auf EU-Typgenehmigung ist die Beschreibungsmappe nach Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/504 beizufügen.
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