ANHANG V VO (EU) 2018/986
Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2015/504 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
in Anlage 2 in den „Erläuterungen zu Anlage 2” erhält die Erläuterung (10) folgende Fassung:
- (10)
- Es sind nur die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 erwähnten Genehmigungsgegenstände anzugeben, für die in Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/1628 oder der in Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 genannten UNECE-Reglungen Genehmigungen erteilt worden sind (UNECE-Genehmigungen), oder deren Genehmigungen auf vollständigen Prüfberichten beruhen, die auf der Grundlage der OECD-Normenkodizes alternativ zu den gemäß der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 oder den gemäß der genannten Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten erstellten Prüfberichten ausgestellt wurden.
- 2.
-
In Anlage 3 in der „Aufstellung der Rechtsakte, denen der Fahrzeugtyp entspricht” , erhalten die Zeilen 75, 76 und 77 folgende Fassung:
75 EU-Typgenehmigung eines Motortyps oder einer Motorenfamilie für einen land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugtyp als selbstständige technische Einheit in Bezug auf die Schadstoffemissionen Delegierte Verordnung (EU) 2018/985 der Kommission Anhang I 76 EU-Typgenehmigung eines land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugtyps in Bezug auf die Schadstoffemissionen des Motors oder der Motorenfamilie Delegierte Verordnung (EU) 2018/985 der Kommission Anhang I 77 Äußerer Geräuschpegel Delegierte Verordnung (EU) 2018/985 der Kommission Anhang III - 3.
-
Anlage 4 wird wie folgt geändert:
- a)
-
in Abschnitt I erhält der Eintrag 2.2 folgende Fassung:
- 2.2.
- Typ (11): …;
- b)
-
in den „Erläuterungen zu Anlage 4” wird die folgende Erläuterung (11) hinzugefügt:
- (11)
- Es sind Angaben zur Typbezeichnung des Motors oder, bei Motortypen innerhalb einer Motorenfamilie, zum Familientyp (FT) gemäß Anhang I Teil B Nummer 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/656 der Kommission zu machen.;
- 4.
-
Anlage 5 wird wie folgt geändert:
- a)
-
in Abschnitt I erhält der Eintrag 2.2 folgende Fassung:
- 2.2.
- Typ (7): …;
- b)
-
in den „Erläuterungen zu Anlage 5” wird die folgende Erläuterung (7) hinzugefügt:
- (7)
- Es sind Angaben zur Typbezeichnung des Motors oder, bei Motortypen innerhalb einer Motorenfamilie, zum Familientyp (FT) gemäß Anhang I Teil B Nummer 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/656 der Kommission zu machen.
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