ANHANG V VO (EU) 2018/986

Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2015/504 wird wie folgt geändert:

1.
in Anlage 2 in den „Erläuterungen zu Anlage 2” erhält die Erläuterung (10) folgende Fassung:

(10)
Es sind nur die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 erwähnten Genehmigungsgegenstände anzugeben, für die in Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/1628 oder der in Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 genannten UNECE-Reglungen Genehmigungen erteilt worden sind (UNECE-Genehmigungen), oder deren Genehmigungen auf vollständigen Prüfberichten beruhen, die auf der Grundlage der OECD-Normenkodizes alternativ zu den gemäß der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 oder den gemäß der genannten Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten erstellten Prüfberichten ausgestellt wurden.

2.
In Anlage 3 in der „Aufstellung der Rechtsakte, denen der Fahrzeugtyp entspricht” , erhalten die Zeilen 75, 76 und 77 folgende Fassung:

75 EU-Typgenehmigung eines Motortyps oder einer Motorenfamilie für einen land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugtyp als selbstständige technische Einheit in Bezug auf die Schadstoffemissionen Delegierte Verordnung (EU) 2018/985 der Kommission Anhang I
76 EU-Typgenehmigung eines land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugtyps in Bezug auf die Schadstoffemissionen des Motors oder der Motorenfamilie Delegierte Verordnung (EU) 2018/985 der Kommission Anhang I
77 Äußerer Geräuschpegel Delegierte Verordnung (EU) 2018/985 der Kommission Anhang III

3.
Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a)
in Abschnitt I erhält der Eintrag 2.2 folgende Fassung:

2.2.
Typ (11): …;

b)
in den „Erläuterungen zu Anlage 4” wird die folgende Erläuterung (11) hinzugefügt:

(11)
Es sind Angaben zur Typbezeichnung des Motors oder, bei Motortypen innerhalb einer Motorenfamilie, zum Familientyp (FT) gemäß Anhang I Teil B Nummer 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/656 der Kommission zu machen.;

4.
Anlage 5 wird wie folgt geändert:

a)
in Abschnitt I erhält der Eintrag 2.2 folgende Fassung:

2.2.
Typ (7): …;

b)
in den „Erläuterungen zu Anlage 5” wird die folgende Erläuterung (7) hinzugefügt:

(7)
Es sind Angaben zur Typbezeichnung des Motors oder, bei Motortypen innerhalb einer Motorenfamilie, zum Familientyp (FT) gemäß Anhang I Teil B Nummer 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/656 der Kommission zu machen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.