ANHANG VI VO (EU) 2018/986
Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/504 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Nummer 2.2.3 erhält folgende Fassung
- 2.2.3.
- Bei Typgenehmigungen für Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten ist die Nummer der entsprechenden delegierten Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 anzugeben: „2015/208” , „2015/68” , „1322/2014” , „2015/96” oder „2018/985” .;
- 2.
-
in Nummer 4 wird Tabelle 6-1 wie folgt geändert:
- a)
-
Liste I erhält folgende Fassung:
LISTE I — Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit System oder Bauteil/selbstständige technische Einheit (STE) Delegierte Verordnung der Kommission (EU) Alphanummerisches Zeichen System: Einbau eines Motors/einer Motorenfamilie 2015/96 A System: Einbau eines Motors/einer Motorenfamilie der Stufe V 2018/985 A1 System: Äußerer Geräuschpegel 2015/96 oder 2018/985 B Bauteil/STE: Motor/Motorenfamilie 2015/96 C Bauteil/STE: Motor/Motorenfamilie der Stufe V 2018/985 C1 - b)
-
die siebte Zeile von Liste II erhält folgende Fassung:
Bauteil/STE: elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer/elektronischer Unterbaugruppen 2015/208 J
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