ANHANG VI VO (EU) 2018/986

Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/504 wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 2.2.3 erhält folgende Fassung

2.2.3.
Bei Typgenehmigungen für Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten ist die Nummer der entsprechenden delegierten Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 anzugeben: „2015/208” , „2015/68” , „1322/2014” , „2015/96” oder „2018/985” .;

2.
in Nummer 4 wird Tabelle 6-1 wie folgt geändert:

a)
Liste I erhält folgende Fassung:

LISTE I — Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit
System oder Bauteil/selbstständige technische Einheit (STE) Delegierte Verordnung der Kommission (EU) Alphanummerisches Zeichen
System: Einbau eines Motors/einer Motorenfamilie 2015/96 A
System: Einbau eines Motors/einer Motorenfamilie der Stufe V 2018/985 A1
System: Äußerer Geräuschpegel 2015/96 oder 2018/985 B
Bauteil/STE: Motor/Motorenfamilie 2015/96 C
Bauteil/STE: Motor/Motorenfamilie der Stufe V 2018/985 C1

b)
die siebte Zeile von Liste II erhält folgende Fassung:

Bauteil/STE: elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer/elektronischer Unterbaugruppen 2015/208 J

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