ANHANG VIII VO (EU) 2018/986
Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2015/504 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Nummer 3.2 wird wie folgt geändert:
- a)
-
der erste Absatz erhält folgende Fassung:
„Prüfberichte, die nach der Richtlinie 2003/37/EG, der Verordnung (EU) 2016/1628, der Verordnung (EG) Nr. 595/2009, der Richtlinie 2007/46/EG oder nach internationalen, in Kapitel XIII der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 und ihren delegierten und Durchführungsrechtsakten aufgeführten Regelungen gemäß der genannten Verordnung erstellt wurden, dürfen unter den in Tabelle 8-1 enthaltenen Bedingungen für die Zwecke der Typgenehmigung nach der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 für folgende Bauteile und selbstständige technische Einheiten akzeptiert werden:” ;
- b)
-
in Tabelle 8-1 erhalten die ersten beiden Zeilen die folgende Fassung:
Bauteil/STE: Motor/Motorenfamilie Prüfbericht erstellt nach der Richtlinie 2000/25/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/43/EU der Kommission
Prüfbericht erstellt nach der Verordnung (EU) 2016/1628 und
Prüfbericht erstellt nach der Verordnung (EG) Nr. 595/2009
Bauteil/STE: elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer/elektronischer Unterbaugruppen Prüfbericht erstellt nach der Richtlinie 2009/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(*), soweit die Prüfgeräte in folgenden Bereichen auf den neuesten Stand gebracht wurden:
- —
-
breitbandige und schmalbandige elektromagnetische Störstrahlungen von Fahrzeugen
- —
-
breitbandige und schmalbandige elektromagnetische Störstrahlungen von elektronischen Unterbaugruppen
Die Messeinrichtungen und der Prüfstandort müssen den Anforderungen der Veröffentlichung Nr. 16-1 des Internationalen Sonderausschusses für Rundfunkstörungen (CISPR) entsprechen:
- —
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breitbandige und schmalbandige elektromagnetische Störstrahlungen von Fahrzeugen
- —
-
zur Kalibrierung der Antenne kann das Verfahren nach der CISPR-Veröffentlichung Nr. 12, 6. Ausgabe, Anhang C angewandt werden, und
Prüfbericht erstellt nach der UNECE-Regelung Nr. 10 Änderungsserie 04 Berichtigung 1 zu Revision 4, Ergänzung 1 zur Änderungsserie 04 (ABl. L 254 vom 20.9.2012, S. 1)
- 2.
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folgende Nummer 3.5 wird angefügt:
- 3.5.
- Prüfbericht für Motoren
Fußnote(n):
- (*)
Richtlinie 2009/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 1).
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