Artikel 1 VO (EU) 2018/989

Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2017/654

Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/654 wird wie folgt geändert:

1.
Folgender Artikel 20a wird eingefügt:

Artikel 20a Übergangsbestimmungen

(1) Unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung in ihrer durch die Delegierte Verordnung (EU) 2018/989 der Kommission geänderten Fassung erteilen die Genehmigungsbehörden bis zum 31. Dezember 2018 auch weiterhin EU-Typgenehmigungen für Motortypen oder Motorenfamilien nach dieser Verordnung in ihrer am 6. August 2018 geltenden Fassung.

(2) Unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung in ihrer durch die Delegierte Verordnung (EU) 2018/989 geänderten Fassung erteilen die Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2019 ferner das Inverkehrbringen von Motoren, die auf einem Motortyp beruhen, der nach dieser Verordnung in ihrer am 6. August 2018 geltenden Fassung typgenehmigt wurde.

2.
Anhang I wird gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.
3.
Anhang II wird gemäß Anhang II dieser Verordnung geändert.
4.
Anhang III wird gemäß Anhang III dieser Verordnung geändert.
5.
Anhang IV wird gemäß Anhang IV dieser Verordnung geändert.
6.
Anhang V wird gemäß Anhang V dieser Verordnung geändert.
7.
Anhang VI wird gemäß Anhang VI dieser Verordnung geändert.
8.
Anhang VII wird gemäß Anhang VII dieser Verordnung geändert.
9.
Anhang VIII wird gemäß Anhang VIII dieser Verordnung geändert.
10.
Anhang IX wird gemäß Anhang IX dieser Verordnung geändert.
11.
Anhang XIII wird gemäß Anhang X dieser Verordnung geändert.
12.
Anhang XV wird gemäß Anhang XI dieser Verordnung geändert.

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