ANHANG IX VO (EU) 2018/99
Liste gemäß Artikel 2d
Die für alle Formen der Verwaltungszusammenarbeit außer dem verpflichtenden automatischen Informationsaustausch gemäß Artikel 23 Absatz 4 der Richtlinie 2011/16/EU benötigten statistischen Angaben umfassen folgende Informationen:- —
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Angabe des Mitgliedstaats
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Jahr
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Teil A: Nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte statistische Angaben zum Informationsaustausch
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zum Informationsaustausch auf Ersuchen (Artikel 5, 6 und 7 der Richtlinie 2011/16/EU)
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Anzahl der übermittelten Ersuchen
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Anzahl der eingegangenen Antworten
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Anzahl der innerhalb von sechs Monaten eingegangenen vollumfänglichen Antworten
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Anzahl der Antworten, bei denen (alle oder ein Teil der) Informationen innerhalb von zwei Monaten eingegangen sind
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Anzahl der eingegangenen Ersuchen
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Anzahl der übermittelten Antworten
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Anzahl der Ablehnungen gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2011/16/EU
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zum spontanen Informationsaustausch (Artikel 9 und 10 der Richtlinie 2011/16/EU)
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Anzahl der spontanen Informationsübermittlungen
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Anzahl der spontanen Informationseingänge
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Anzahl der übermittelten grenzüberschreitenden Vorbescheide
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Anzahl der eingegangenen grenzüberschreitenden Vorbescheide
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Anzahl der übermittelten einseitigen Vorabverständigungsvereinbarungen
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Anzahl der eingegangenen einseitigen Vorabverständigungsvereinbarungen
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Teil B: Statistiken zu anderen Formen der Verwaltungszusammenarbeit
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zur Anwesenheit in den Amtsräumen von Behörden und zur Teilnahme an behördlichen Ermittlungen (Artikel 11 der Richtlinie 2011/16/EU)
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Anzahl der eingehenden Anträge auf Anwesenheit in den Amtsräumen der Behörden und auf Teilnahme an behördlichen Ermittlungen
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zu gleichzeitigen Prüfungen (Artikel 12 der Richtlinie 2011/16/EU)
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Anzahl der vom betreffenden Mitgliedstaat eingeleiteten gleichzeitigen Prüfungen
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Anzahl der gleichzeitigen Prüfungen, an denen der betreffende Mitgliedstaat beteiligt war
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zu Zustellungsersuchen (Artikel 13 der Richtlinie 2011/16/EU)
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Anzahl der übermittelten Zustellungsersuchen
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Anzahl der eingegangenen Zustellungsersuchen
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zu Rückmeldungen (Artikel 14 der Richtlinie 2011/16/EU)
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Anzahl der übermittelten Bitten um Rückmeldung
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Anzahl der eingegangenen Rückmeldungen
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Anzahl der eingegangenen Bitten um Rückmeldung
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Anzahl der übermittelten Rückmeldungen
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Teil C: Statistiken zu den geschätzten Mehreinnahmen oder zum Anstieg der festgesetzten Steuern durch Verwaltungszusammenarbeit. Die hier genannten Angaben sind freiwillig.
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Infolge des Informationsaustauschs auf Ersuchen
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infolge des spontanen Informationsaustauschs
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infolge gleichzeitiger Prüfungen
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Gesamtbetrag und Zahl der Fälle.
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