ANHANG X VO (EU) 2018/99
Liste gemäß Artikel 2d
Die für den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch gemäß Artikel 23 Absatz 4 der Richtlinie 2011/16/EU benötigten statistischen Angaben zu den in Artikel 8 Absatz 1 dieser Richtlinie genannten Arten von Einkünften und Vermögen umfassen folgende Informationen:- —
Für alle Arten der in Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 2011/16/EU genannten Einkünfte und Vermögen: Statistiken zu Meldungen und Steuerpflichtigen
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bei Vergütungen aus unselbständiger Arbeit sowie Aufsichtsrats— oder Verwaltungsratsvergütungen: Statistiken zu Meldungen und Empfängern, Meldungen und Zahlungsleistenden, Empfängern und Rechtsverhältnissen, Zahlungsleistenden und Rechtsverhältnissen, Empfängern und Einkünften
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bei Ruhegehältern: Statistiken zu Meldungen und Empfängern, Meldungen und Zahlungsleistenden, Empfängern, Zahlungsleistenden, Systemen, Einkünften
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bei Lebensversicherungsprodukten: Statistiken zu Meldung und Police, Gesamtpolice, Ereignis
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bei Eigentum an unbeweglichem Vermögen und Einkünften daraus: Statistiken zu Meldungen und Parteien, Parteien insgesamt, Anzahl und Wert der Vermögensgegenstände, Anzahl und Wert der Transaktionen, Anzahl und Wert der Darlehensereignisse, Anzahl der Rechte und Wert der Einkünfte daraus
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bei Statusmeldungen: Statistiken zu Statusmeldungen, Fehler bei Statusmeldungen
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bei Nulldatenmeldungen: Statistiken zu Nulldatenmeldungen.
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