ANHANG X VO (EU) 2018/99

Liste gemäß Artikel 2d

Die für den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch gemäß Artikel 23 Absatz 4 der Richtlinie 2011/16/EU benötigten statistischen Angaben zu den in Artikel 8 Absatz 1 dieser Richtlinie genannten Arten von Einkünften und Vermögen umfassen folgende Informationen:

Für alle Arten der in Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 2011/16/EU genannten Einkünfte und Vermögen: Statistiken zu Meldungen und Steuerpflichtigen

bei Vergütungen aus unselbständiger Arbeit sowie Aufsichtsrats— oder Verwaltungsratsvergütungen: Statistiken zu Meldungen und Empfängern, Meldungen und Zahlungsleistenden, Empfängern und Rechtsverhältnissen, Zahlungsleistenden und Rechtsverhältnissen, Empfängern und Einkünften

bei Ruhegehältern: Statistiken zu Meldungen und Empfängern, Meldungen und Zahlungsleistenden, Empfängern, Zahlungsleistenden, Systemen, Einkünften

bei Lebensversicherungsprodukten: Statistiken zu Meldung und Police, Gesamtpolice, Ereignis

bei Eigentum an unbeweglichem Vermögen und Einkünften daraus: Statistiken zu Meldungen und Parteien, Parteien insgesamt, Anzahl und Wert der Vermögensgegenstände, Anzahl und Wert der Transaktionen, Anzahl und Wert der Darlehensereignisse, Anzahl der Rechte und Wert der Einkünfte daraus

bei Statusmeldungen: Statistiken zu Statusmeldungen, Fehler bei Statusmeldungen

bei Nulldatenmeldungen: Statistiken zu Nulldatenmeldungen.

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