ANHANG VII VO (EU) 2019/1111

BESCHEINIGUNG ÜBER DIE AUSSETZUNG ODER EINSCHRÄNKUNG DER VOLLSTRECKBARKEIT BESTIMMTER GEMÄß ARTIKEL 47 DER VERORDNUNG BESCHEINIGTER ENTSCHEIDUNGEN, MIT DENEN EIN UMGANGSRECHT EINGERÄUMT WIRD ODER DIE DIE RÜCKGABE DES KINDES ZUR FOLGE HABEN

WICHTIG

Auf Antrag auszustellen, wenn und insoweit eine gemäß Artikel 47 der Verordnung bescheinigte Entscheidung im Ursprungsmitgliedstaat nicht mehr vollstreckbar ist oder dort ihre Vollstreckbarkeit ausgesetzt oder eingeschränkt wurde.

1.
URSPRUNGSMITGLIEDSTAAT*(1)

Belgien (BE)Bulgarien (BG)Tschechien (CZ)Deutschland (DE)
Estland (EE)Irland (IE)Griechenland (EL)Spanien (ES)
Frankreich (FR)Kroatien (HR)Italien (IT)Zypern (CY)
Lettland (LV)Litauen (LT)Luxemburg (LU)Ungarn (HU)
Malta (MT)Niederlande (NL)Österreich (AT)Polen (PL)
Portugal (PT)Rumänien (RO)Slowenien (SI)Slowakei (SK)
Finnland (FI)Schweden (SE)Vereinigtes Königreich (UK)

2.
GERICHT, DAS DIE BESCHEINIGUNG AUSSTELLT*

2.1
Bezeichnung*
2.2
Anschrift*
2.3
Telefon/Fax/E-Mail*

3.
ENTSCHEIDUNG, DIE NICHT MEHR VOLLSTRECKBAR IST ODER DEREN VOLLSTRECKBARKEIT AUSGESETZT ODER EINGESCHRÄNKT WURDE*

3.1
Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (falls abweichend von Nummer 2)

3.1.1
Bezeichnung
3.1.2
Anschrift
3.1.3
Telefon/Fax/E-Mail

3.2
Angaben zur Entscheidung*

3.2.1
Datum (TT/MM/JJJJ)*
3.2.2
Aktenzeichen*

3.3
Angaben zur ursprünglichen Bescheinigung

3.3.1
Datum (TT/MM/JJJJ) (falls bekannt)
3.3.2
Bescheinigung gemäß

3.3.2.1
Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung bei einer Entscheidung, mit der das Umgangsrecht eingeräumt wurde
3.3.2.2
Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung bei einer Sorgerechtsentscheidung gemäß Artikel 29 Absatz 6 der Verordnung, die zur Rückgabe eines Kindes oder von Kindern führt

4.
DIE VOLLSTRECKBARKEIT DER IN NUMMER 3* GENANNTEN ENTSCHEIDUNG

4.1
ist nicht mehr gegeben

4.2
wurde ausgesetzt

4.2.1
Gegebenenfalls Angaben zur Dauer des Aussetzungszeitraums: …

4.3
wurde eingeschränkt

4.2.2.
Gegebenenfalls Angaben zur Tragweite dieser Einschränkung: …

5.
IN NUMMER 4* ANGEGEBENE WIRKUNG(EN)

5.1
ist/sind kraft Gesetzes eingetreten

5.1.1
Gegebenenfalls Angabe der betreffenden Bestimmung(en): …

5.2
wurde(n) durch eine Entscheidung angeordnet

5.2.1
Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (falls abweichend von Nummer 2)
5.2.1.1
Bezeichnung
5.2.1.2
Anschrift
5.2.1.3
Telefon/Fax/E-Mail
5.2.2
Angaben zur Entscheidung:

5.2.2.1
Datum (TT/MM/JJJJ)
5.2.2.2
Aktenzeichen
5.2.2.3
Inhalt(2) …

Geschehen zu … am …(TT/MM/JJJJ) Unterschrift und/oder Dienstsiegel

Fußnote(n):

(1)

Die mit (*) gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

(2)

Bitte eine Kopie des entsprechenden Abschnitts der Anordnung beilegen.

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