Artikel 24 VO (EU) 2019/1122

Schließung von Konten

Vorbehaltlich des Artikels 29 wird ein Konto innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang des diesbezüglichen Antrags des Inhabers des betreffenden Kontos, ausgenommen Konten gemäß den Artikeln 25 und 26, vom Verwalter geschlossen.

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