Artikel 29 VO (EU) 2019/1122
Positiver Kontostand bei Kontoschließung
Weist ein Konto, das von einem Verwalter gemäß den Artikeln 24, 25, 26 und 28 geschlossen werden soll, in Bezug auf Zertifikate einen positiven Kontostand auf, so fordert der Verwalter den Kontoinhaber auf, ein anderes Konto anzugeben, auf das diese Zertifikate übertragen werden. Hat der Kontoinhaber dieser Aufforderung des Verwalters innerhalb von 40 Arbeitstagen nicht Folge geleistet, so kann der Verwalter die Zertifikate auf sein nationales Besitzkonto für Zertifikate übertragen oder den Kontostatus auf „Schließung bevorstehend” schalten.
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