Artikel 14 VO (EU) 2019/1149

Zusammenarbeit mit Agenturen und Fachgremien

Die Behörde bemüht sich bei all ihren Tätigkeiten darum, mit anderen dezentralen Agenturen der Union und Fachgremien, wie der Verwaltungskommission zusammenzuarbeiten, Überschneidungen zu vermeiden sowie Synergien und Komplementarität zu fördern. Dazu kann die Behörde Kooperationsvereinbarungen mit einschlägigen Agenturen der Union wie Cedefop, Eurofound, EU-OSHA, ETF, Europol und Eurojust schließen.

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