Artikel 15 VO (EU) 2019/1149
Interoperabilität und Informationsaustausch
Die Behörde koordiniert und entwickelt Interoperabilitätsrahmen und wendet diese an, um den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten sowie mit der Behörde sicherzustellen. Diese Interoperabilitätsrahmen gründen auf dem Europäischen Interoperabilitätsrahmen und der Europäischen Interoperabilitäts-Referenzarchitektur, die im Beschluss (EU) 2015/2240 genannt werden, und werden durch diese unterstützt.
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