Artikel 12 VO (EU) 2019/1154

Unbeabsichtigte Fänge von Schwertfisch aus dem Mittelmeer unterhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung

Unbeschadet des Artikels 11 Absatz 1 dürfen Fischereifahrzeuge, die gezielt Schwertfisch aus dem Mittelmeer befischen, unbeabsichtigte Fänge von Schwertfisch aus dem Mittelmeer unterhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung an Bord behalten, umladen, umsetzen, anlanden, transportieren, lagern, verkaufen, feilbieten oder zum Kauf anbieten, wenn diese Fänge nach Gewicht oder Stückzahl nicht mehr als 5 % des Gesamtfangs an Schwertfisch aus dem Mittelmeer an Bord des betreffenden Fischereifahrzeugs ausmachen.

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