Artikel 5 VO (EU) 2019/123

Bewertung

Die Kommission wird spätestens nach Ablauf jedes Bezugszeitraums des Leistungssystems bewerten, ob die Netzfunktionen effektiv wahrgenommen wurden und ob der Netzmanager seine Aufgaben nach Artikel 4 Absatz 4 effektiv erfüllt.

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