Artikel 1 VO (EU) 2019/1239
Gegenstand und Anwendungsbereich
Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen für ein technologieneutrales und interoperables europäisches Umfeld zentraler Meldeportale für den Seeverkehr (European Maritime Single Window environment, „EMSWe” ) mit harmonisierten Schnittstellen geschaffen, um die elektronische Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit den Meldeverpflichtungen für Schiffe beim Einlaufen in einen Hafen der Union, beim Aufenthalt in und Auslaufen aus einem solchen Hafen zu erleichtern.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.