Artikel 41 VO (EU) 2019/1715
Verwendung eines elektronischen GGED
(1) Verwendet ein Unternehmer oder eine zuständige Behörde ein GGED in einem elektronischen Format, so greift er oder sie dafür auf eines der folgenden Systeme zurück:
- a)
- TRACES, sofern das GGED alle nachstehenden Anforderungen erfüllt:
- i)
- es ist von dem/der für die Sendung verantwortlichen Unternehmer/in mit seiner/ihrer elektronischen Signatur unterzeichnet;
- ii)
- es ist von dem/der Bescheinigungsbefugten an den Grenzkontrollstellen oder Kontrollstellen mit seiner/ihrer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet;
- iii)
- es trägt das fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Siegel der ausstellenden zuständigen Behörde;
- iv)
- es ist von TRACES mit einem fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Siegel versehen;
- b)
- das nationale System eines Mitgliedstaats, sofern das GGED alle nachstehenden Anforderungen erfüllt:
- i)
- es ist von dem/der für die Sendung verantwortlichen Unternehmer/in mit seiner/ihrer elektronischen Signatur unterzeichnet;
- ii)
- es ist von dem/der Bescheinigungsbefugten an den Grenzkontrollstellen oder Kontrollstellen mit seiner/ihrer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet;
- iii)
- es trägt das fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Siegel der ausstellenden zuständigen Behörde;
- iv)
- es wird spätestens dann, wenn auf der Grundlage der amtlichen Kontrollen die Entscheidung gefällt wird, an TRACES übermittelt, und die Übermittlung wird mit dem fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Siegel der ausstellenden zuständigen Behörde bestätigt.
(2) TRACES bestätigt die Übermittlung gemäß Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iv mit seinem fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Siegel.
(3) Die gemäß den Absätzen 1 und 2 erforderlichen Schritte sind jeweils mit einem qualifizierten elektronischen Zeitstempel zu versehen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.