Artikel 5 VO (EU) 2019/1715
Eigentum an Daten, Informationen und Unterlagen und diesbezügliche Zuständigkeiten
(1) Jedes Netzmitglied ist Eigentümer der Daten, Informationen und Unterlagen, die seine Kontaktstelle oder die unter ihrer Verantwortung handelnden Nutzer in die jeweilige Komponente eingegeben oder dort erstellt haben, und ist dafür verantwortlich.
(2) Jeder Unterzeichner, jede zuständige Behörde, zu der ein Unterzeichner gehört, oder jede zuständige Behörde, die ein elektronisches Siegel erstellt, ist Eigentümer derjenigen Teile der Unterlagen, die er oder sie in TRACES unterzeichnet oder mit einem Siegel versieht und ist dafür verantwortlich.
(3) Unterzeichnet mehr als ein Unterzeichner ein Dokument in TRACES, so gilt jeder Unterzeichner als Eigentümer des Teils des Dokuments, das er unterzeichnet hat, und ist dafür verantwortlich.
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