Artikel 14 VO (EU) 2019/1753

Finanzieller Sonderbeitrag

Wenn die Einnahmen aus dem besonderen Verband gemäß Artikel 24 Absatz 2 Ziffer v der Genfer Akte generiert werden, kann die Union im Rahmen der im jährlichen Haushaltsplan der Union hierfür zur Verfügung stehenden Mittel einen Sonderbeitrag leisten.

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