Artikel 13 VO (EU) 2019/2035

Anforderungen an die Zulassung von von der Umwelt isolierten Zuchtbetrieben für Hummeln

Bei der Zulassung von von der Umwelt isolierten Zuchtbetrieben für Hummeln, aus denen Hummeln in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden sollen, stellt die zuständige Behörde sicher, dass diese Betriebe die folgenden in Anhang I Teil 7 der vorliegenden Verordnung genannten Anforderungen erfüllen:

a)
Nummer 1 in Bezug auf Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren und Überwachungsmaßnahmen;
b)
Nummer 2 in Bezug auf Einrichtungen und Ausrüstung.

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