Artikel 13 VO (EU) 2019/2035
Anforderungen an die Zulassung von von der Umwelt isolierten Zuchtbetrieben für Hummeln
Bei der Zulassung von von der Umwelt isolierten Zuchtbetrieben für Hummeln, aus denen Hummeln in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden sollen, stellt die zuständige Behörde sicher, dass diese Betriebe die folgenden in Anhang I Teil 7 der vorliegenden Verordnung genannten Anforderungen erfüllen:
- a)
- Nummer 1 in Bezug auf Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren und Überwachungsmaßnahmen;
- b)
- Nummer 2 in Bezug auf Einrichtungen und Ausrüstung.
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