Artikel 38 VO (EU) 2019/2124
Korridor von Neum
(1) Wenn Sendungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierischen Nebenprodukten, Folgeprodukten, Heu und Stroh sowie zusammengesetzten Erzeugnissen, die aus dem Hoheitsgebiet Kroatiens kommen und durch das Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina über den Korridor von Neum durchgeführt werden, nehmen die zuständigen Behörden Kroatiens folgende Handlungen vor, bevor diese Sendungen das Hoheitsgebiet Kroatiens über die Eingangsorte Klek oder Zaton Doli verlassen:
- a)
- Sie verplomben die Fahrzeuge oder Transportbehälter vor der Durchfuhr der Sendung durch den Korridor von Neum;
- b)
- sie zeichnen das Datum und die Uhrzeit der Abfahrt der die Sendungen transportierenden Fahrzeuge auf.
(2) Beim erneuten Eingang der in Absatz 1 genannten Sendungen in das Hoheitsgebiet Kroatiens an den Eingangsorten Klek oder Zaton Doli nehmen die zuständigen Behörden Kroatiens folgende Handlungen vor:
- a)
- Sie überprüfen, dass die an den Fahrzeugen oder Transportbehältern angebrachten Plomben noch unversehrt sind;
- b)
- sie zeichnen das Datum und die Uhrzeit der Ankunft der die Sendungen transportierenden Fahrzeuge auf.
(3) Die zuständigen Behörden Kroatiens ergreifen geeignete Maßnahmen gemäß Artikel 65 der Verordnung (EU) 2017/625, wenn
- a)
- die in Absatz 1 genannte Plombe während der Durchfuhr durch den Korridor von Neum aufgebrochen wurde; oder
- b)
- die Dauer der Durchfuhr die für die Fahrt zwischen den Eingangsorten Klek und Zaton Doli notwendige Zeit übersteigt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.