VO (EU) 2019/2124
Delegierte Verordnung (EU) 2019/2124 der Kommission vom 10. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Vorschriften über amtliche Kontrollen bei Tier- und Warensendungen bei der Durchfuhr, der Umladung und der Weiterbeförderung durch die Union und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 798/2008, (EG) Nr. 1251/2008, (EG) Nr. 119/2009, (EU) Nr. 206/2010, (EU) Nr. 605/2010, (EU) Nr. 142/2011 und (EU) Nr. 28/2012 der Kommission, der Durchführungsverordnung (EU) 2016/759 der Kommission und der Entscheidung 2007/777/EG der Kommission
Informationen
Ausfertigungsdatum10.01.2019
FundstelleAbl. 2019/L 321
Alle Normen
- KAPITEL IGegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- KAPITEL IIWeiterbeförderung von Sendungen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen sowie von Lebens- und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a
- ABSCHNITT 1Bedingungen für die Weiterbeförderung
- ABSCHNITT 2Weiterbeförderungseinrichtungen
- KAPITEL IIIWeiterfahrt von Tieren, die nicht das Transportmittel wechseln, und umgeladene Sendungen von Tieren und Waren
- KAPITEL IVDurchfuhr von Tieren und Waren von einem Drittland in ein anderes Drittland durch das Gebiet der Union
- ABSCHNITT 1Amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle der Einfuhr in die Union
- ABSCHNITT 2Bedingungen für die Lagerung von Durchfuhrsendungen in zugelassenen Lagerhäusern
- ABSCHNITT 3Amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle, an der Waren das Gebiet der Union verlassen
- ABSCHNITT 4Abweichende Vorschriften für Durchfuhrsendungen
- KAPITEL VDurchfuhr von Tieren und Waren aus einem Teil des Gebiets der Union in einen anderen Teil des Gebiets der Union durch das Gebiet eines Drittlandes
- KAPITEL VISchlussbestimmungen