Artikel 25 VO (EU) 2019/2124
Führung und Aktualisierung der Liste zugelassener Lagerhäuser
Die Mitgliedstaaten führen und aktualisieren im IMSOC die Liste der zugelassenen Lagerhäuser und stellen die folgenden Informationen bereit:
- a)
- die Bezeichnung und die Anschrift jedes einzelnen Lagerhauses;
- b)
- die Kategorien der Waren, für die es zugelassen ist.
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