Artikel 25 VO (EU) 2019/2124

Führung und Aktualisierung der Liste zugelassener Lagerhäuser

Die Mitgliedstaaten führen und aktualisieren im IMSOC die Liste der zugelassenen Lagerhäuser und stellen die folgenden Informationen bereit:

a)
die Bezeichnung und die Anschrift jedes einzelnen Lagerhauses;
b)
die Kategorien der Waren, für die es zugelassen ist.

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