Artikel 12 VO (EU) 2019/2124
Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei umgeladenen Sendungen von Tieren
Die zuständigen Behörden der Umladegrenzkontrollstelle führen Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei umgeladenen Sendungen von Tieren durch.
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