Artikel 13 VO (EU) 2019/2153

Außerordentliche Zertifizierungsleistungen

Erbringt die Agentur eine bestimmte Zertifizierungsleistung, die die Zuweisung von Mitarbeitern in Kategorien und/oder in einer Anzahl erfordert, wie sie die Agentur normalerweise nach ihren Standardverfahren nicht zuweisen würde, wird eine außerordentliche Anpassung auf die erhobene Gebühr angewandt, um die damit verbundenen Kosten zu decken.

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