ANHANG X VO (EU) 2019/2170
ANHANG XVII
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1.
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Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben | Indikatorbezeichnung(1) | Kostenart | Maßeinheit für die Indikatoren |
Beträge (in EUR) |
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Für einen Teilnehmer erfasstes positives Ergebnis im Programm „Überbrückung” | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens | Zahl der positiven Ergebnisse pro Teilnehmer | 1316 |
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Für einen Teilnehmer erfasstes positives Ergebnis im Programm „Weiterbildung zur Vermittlung spezifischer Fertigkeiten” | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens | Zahl der positiven Ergebnisse | 1631 |
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Für einen Teilnehmer erfasstes positives Ergebnis im Programm „Praktikum” | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens | Zahl der positiven Ergebnisse | 1513 |
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Für einen Teilnehmer erfasstes positives Ergebnis im Programm „Weiterbildungszentrum der Gemeinde” | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens | Zahl der positiven Ergebnisse | 4718 |
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Für einen Teilnehmer erfasstes positives Ergebnis im Programm „Lokale Weiterbildungsmaßnahmen” | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens | Zahl der positiven Ergebnisse | 1658 |
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Jahressatz pro SICAP-Mitarbeiter als Vollzeitäquivalent (VZÄ) | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens | Zahl der SICAP-Mitarbeiter (VZÄ) pro Jahr | 70262 |
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2.
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Anpassung der Beträge
Die Beträge für die Vorhabenart 6 können im Einklang mit der Fluktuation im irischen Verbraucherpreisindex jährlich angehoben werden.- 3.
- Pauschalfinanzierungen
Art der Vorhaben | Indikatorbezeichnung | Kostenart | Maßeinheit für den Indikator | Beträge (in EUR) |
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Technische Hilfe Prioritätsachse 5 Operationelles Programm für Beschäftigungsfähigkeit, Inklusion und Lernen 2014-2020 PEIL, CCI-Nr. 2014IE05M9OP001 | Neue Gesamtausgaben, die Teil eines Zahlungsantrags sind (also alle förderfähigen Ausgaben, die Teil eines Zahlungsantrags sind und noch nicht für die Berechnung einer Rate von 100000 EUR berücksichtigt wurden) | Alle förderfähigen Kosten | aten von 100000 EUR neuer Gesamtausgaben, die Teil eines der Europäischen Kommission vorgelegten Zahlungsantrags sind, bis der maximale Betrag der Prioritätsachse technische Hilfe erreicht ist | 2323,03 |
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