Artikel 8 VO (EU) 2019/2240

Methodik für Daten zu Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit

(1) Die Ablaufdiagramme zur Reihenfolge der Fragen für die Einzelthemen „Erwerbsstatus” , „Arbeitssuche” , „Arbeitsbereitschaft” , „Verfügbarkeit” , „Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)” und „Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben)” sind in Anhang II dieser Verordnung enthalten.

(2) Die in Anhang I dieser Verordnung genannten Angaben zu den Variablen WKSTAT, ABSREAS, JATTACH, SEEKWORK, ACTMETNE und AVAILBLE werden durch Befragung gewonnen.

(3) Für alle anderen Variablen können Verwaltungsdatensätze sowie andere Quellen und Methoden verwendet werden, sofern die gewonnenen Daten eine gleichwertige Abdeckung und zumindest gleichwertige Qualität aufweisen. Die relevanten Qualitätsmaßstäbe sind vergleichbare und kohärente Definitionen und Konzepte, korrekte Bezugszeiträume sowie die Aktualität der Datenverfügbarkeit.

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