ANHANG III VO (EU) 2019/2240
Modalitäten und Inhalt der Qualitätsberichte
- 1.
- Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) für den Bereich Arbeitskräfte vierteljährliche Genauigkeitsberichte und einen jährlichen Qualitätsbericht.
- 2.
- Die vierteljährlichen Genauigkeitsberichte müssen grundlegende Informationen über die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Erhebung enthalten; ferner müssen darin Änderungen der grundlegenden Konzepte und Definitionen beschrieben werden, die die Vergleichbarkeit im Zeitverlauf beeinflussen. Die Mitgliedstaaten übermitteln die vierteljährlichen Genauigkeitsberichte innerhalb von 2 Wochen nach den Fristen, die für die Übermittlung der vierteljährlichen Daten aus der Arbeitskräfteerhebung (AKE) gelten.
- 3.
- Der jährliche Qualitätsbericht muss qualitätsbezogene Daten und Metadaten enthalten und ist der Kommission (Eurostat) innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der festgelegten Frist für die Übermittlung anderer AKE-Daten zu übermitteln.
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