Artikel 4 VO (EU) 2019/250
Begleitdokumente der EG-Konformitätserklärung oder EG-Gebrauchstauglichkeitserklärung
Der EG-Konformitäts- oder -Gebrauchstauglichkeitserklärung für Interoperabilitätskomponenten sind folgende Unterlagen beizufügen:
- a)
- die EG-Konformitätsbescheinigung und gegebenenfalls die EG-Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung;
- b)
- die technischen Unterlagen gemäß dem Beschluss 2010/713/EU der Kommission(1).
Fußnote(n):
- (1)
Beschluss 2010/713/EU der Kommission vom 9. November 2010 über Module für die Verfahren der Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitsbewertung sowie der EG-Prüfung, die in den gemäß Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angenommenen technischen Spezifikationen für die Interoperabilität zu verwenden sind (ABl. L 319 vom 4.12.2010, S. 1).
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