Artikel 4 VO (EU) 2019/250

Begleitdokumente der EG-Konformitätserklärung oder EG-Gebrauchstauglichkeitserklärung

Der EG-Konformitäts- oder -Gebrauchstauglichkeitserklärung für Interoperabilitätskomponenten sind folgende Unterlagen beizufügen:

a)
die EG-Konformitätsbescheinigung und gegebenenfalls die EG-Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung;
b)
die technischen Unterlagen gemäß dem Beschluss 2010/713/EU der Kommission(1).

Fußnote(n):

(1)

Beschluss 2010/713/EU der Kommission vom 9. November 2010 über Module für die Verfahren der Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitsbewertung sowie der EG-Prüfung, die in den gemäß Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angenommenen technischen Spezifikationen für die Interoperabilität zu verwenden sind (ABl. L 319 vom 4.12.2010, S. 1).

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