Artikel 9 VO (EU) 2019/250

Konformitäts- oder Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung und Prüfbescheinigung

Prüfbescheinigungen für Teilsysteme, EG-Prüfbescheinigungen und EG-Konformitäts- oder Gebrauchstauglichkeitsbescheinigungen für Interoperabilitätskomponenten werden gemäß dem Muster in Anhang V ausgestellt.

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