ANHANG III VO (EU) 2019/250
MUSTER DER EG-PRÜFERKLÄRUNG FÜR TEILSYSTEME, DIE URSPRÜNGLICH OHNE EG-ERKLÄRUNG IN BETRIEB GENOMMEN WURDEN
Kennnummer der EG-Erklärung — [ERADIS ID](1) Wir, der Antragsteller [Firmenname] [Vollständige Postanschrift] erklären in alleiniger Verantwortung, dass für das Teilsystem, auf das sich diese Erklärung bezieht(2): [Bezeichnung/kurze Beschreibung des Teilsystems, eindeutige Kennung des Teilsystems], der geänderte Teil des Teilsystems: [Bezeichnung/kurze Beschreibung der Teile des Teilsystems] den jeweiligen Prüfverfahren unterzogen wurde und dem einschlägigen Unionsrecht sowie allen einschlägigen nationalen Vorschriften entspricht: [Verweis auf die Richtlinie(n), TSI, einschlägigen nationalen Vorschriften] Es wurde einer Bewertung durch die folgenden Konformitätsbewertungsstellen unterzogen:Benannte Stelle: Firmenname Registernummer Vollständige Anschrift | Bestimmte Stelle: Firmenname Kennnummer Vollständige Anschrift | Bewertungsstelle [Risikobewertung]: Firmenname Kennnummer Vollständige Anschrift |
Fußnote(n):
- (1)
Die Angaben in eckigen Klammern [ ] dienen als Hilfestellung, um das Muster richtig und vollständig auszufüllen.
- (2)
Das Teilsystem muss anhand der Beschreibung eindeutig identifiziert und zurückverfolgt werden können.
- (3)
Wird auf eine Liste von Einsatzbedingungen und sonstigen Beschränkungen Bezug genommen, so muss diese Liste der Genehmigungsstelle zugänglich sein.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.