ANHANG V VO (EU) 2019/250

MUSTER FÜR BESCHEINIGUNGEN

[EG] (1) -Konformitäts-/Gebrauchstauglichkeits-/Prüfbescheinigung]

Gegenstand der Bewertung(2): [Eindeutige Kennung der Interoperabilitätskomponente oder des Teilsystems] Antragsteller, ggf. auch Hersteller und Herstellungsorte: (Name(n), Anschrift(en)] Bewertungsanforderungen: [Verweis auf die Richtlinie(n), die TSI, die einschlägigen nationalen Vorschriften, europäische Spezifikationen, andere geeignete Konformitätsnachweise] Angewandte(s) Modul(e): [Das/Die vom Antragsteller für die Bewertung der Interoperabilitätskomponente oder des Teilsystems gewählte(n) Modul(e)] Ergebnis der Bewertung/Nachprüfung (Audit): [Einschließlich Verweis auf den Bewertungs-/Auditbericht] Es gelten folgende Einsatzbedingungen und -beschränkungen(3): [Liste oder Verweis auf die Liste der Einsatzbedingungen und -beschränkungen] Anhang(4) (sofern vorhanden) [Ja/Nein] Begleitdokumente zur vorliegenden [EG]-Bescheinigung: [Verweis auf die beigefügten Unterlagen; Liste oder Dossier der für die Bewertung verwendeten Unterlagen] Gültigkeit: [Dauer und Bedingungen der Gültigkeit der Bescheinigung] Ausgestellt am: [Datum TT/MM/JJJJ]

Benannte Stelle

Unterschrift

Vorname, Name

[ODER]

Bestimmte Stelle

Unterschrift

Vorname, Name

Firmenname Firmenname
Registernummer Kennnummer
Vollständige Postanschrift Vollständige Postanschrift
Seite 1[/nn]

Anhang der [EG] (5) -Bescheinigung [ sofern vorhanden (6) ]

Gegenstand der Bewertung: [Eindeutige Kennung der Interoperabilitätskomponente oder des Teilsystems] Ausgestellt am: [Datum TT/MM/JJJJ]

Benannte Stelle

Unterschrift

Vorname, Name

[ODER]

Bestimmte Stelle

Unterschrift

Vorname, Name

Firmenname Firmenname
Registernummer Kennnummer
Vollständige Postanschrift Vollständige Postanschrift
Seite n/nn

Fußnote(n):

(1)

Die Angabe „EG” gilt nur für die von benannten Stellen (NoBo) ausgestellten Bescheinigungen einschließlich solcher, die sowohl Aufgaben von benannten Stellen als auch von bestimmten Stellen abdecken, wenn es sich um dieselbe Stelle handelt. Die Angabe „EG” ist wegzulassen auf Bescheinigungen bestimmter Stellen (DeBo).

(2)

Die Interoperabilitätskomponente oder das Teilsystem muss anhand der Beschreibung eindeutig identifiziert und zurückverfolgt werden können.

(3)

Wird auf eine Liste von Einsatzbedingungen und sonstigen Beschränkungen Bezug genommen, so muss diese Liste der Genehmigungsstelle zugänglich sein.

(4)

Es empfiehlt sich, Bescheinigungen auf einer einzigen Seite auszustellen. Sollte eine Seite für die entsprechenden Informationen nicht ausreichen, so bietet der Anhang genügend Platz für alle weiteren relevanten Informationen, die zu berücksichtigen sind.

(5)

Die Angabe „EG” gilt nur für die von benannten Stellen (NoBo) ausgestellten Bescheinigungen einschließlich solcher, die sowohl Aufgaben von benannten Stellen als auch von bestimmten Stellen abdecken, wenn es sich um dieselbe Stelle handelt. Die Angabe „EG” ist wegzulassen auf Bescheinigungen bestimmter Stellen (DeBo).

(6)

Die Angaben in eckigen Klammern [ ] dienen als Hilfestellung, um das Muster richtig und vollständig auszufüllen.

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