ANHANG VI VO (EU) 2019/250
MUSTER DER TYPENKONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR FAHRZEUGE
Wir, der Antragsteller [Firmenname](1) [Vollständige Anschrift] erklären in alleiniger Verantwortung, dass das Fahrzeug [europäische Fahrzeugnummer/vorab reservierte Fahrzeugnummer/vereinbartes Kennzeichnungsmerkmal](2), auf das sich diese Erklärung bezieht,- —
dem genehmigten Fahrzeugtyp [ERATV-Identifikationsnummer des Typs, der Version oder Variante des Fahrzeugs] entspricht,
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den einschlägigen in den Anhängen aufgeführten Unionsvorschriften und nationalen Vorschriften entspricht,
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sämtlichen Prüfverfahren unterzogen wurde, die für die Ausstellung dieser Erklärung erforderlich sind.
Fußnote(n):
- (1)
Die Angaben in eckigen Klammern [ ] dienen als Hilfestellung, um das Muster richtig und vollständig auszufüllen.
- (2)
Zur Identifizierung vorhandener Fahrzeuge ist die zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Erklärung existierende europäische Fahrzeugnummer (EVN) zu verwenden.
Wurde einem neuen Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Erklärung noch keine vorabreservierte Fahrzeugnummer gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1614 der Kommission (ABl. L 268 vom 26.10.2018, S. 53) zugewiesen, so ist das Fahrzeug anhand eines anderen, zwischen dem Antragsteller und der Genehmigungsstelle vereinbarten Kennzeichnungssystems zu identifizieren.
Gemäß Anhang II Abschnitt 3.2.1 Nummer 3 jenes Beschlusses ist bei der Eintragung die vorabreservierte Fahrzeugnummer als europäische Fahrzeugnummer (EVN) zu verwenden.
- (3)
Die Anhänge müssen Kopien der EG-Prüferklärung(en) für das Teilsystem/die Teilsysteme enthalten.
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