ANHANG II VO (EU) 2019/256

Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 wird wie folgt geändert:

1.
Punkt A.8 erhält folgende Fassung:

A.8.
Art des gemeinsamen Aktionsplans

( ) Normal ( ) YEI ( ) 1. gemeinsamer Aktionsplan im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (*)

( ) 1. gemeinsamer Aktionsplan im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (**)

[nur eine Möglichkeit]; <type= „C” input= „M” >

(*)
Erster gemeinsamer Aktionsplan, den der Mitgliedstaat im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung” im Einklang mit Artikel 104 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 unterbreitet.
(**)
Erster gemeinsamer Aktionsplan, den der Mitgliedstaat im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit” im Einklang mit Artikel 104 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 unterbreitet.;

2.
die Überschrift von Abschnitt C erhält folgende Fassung:

C.
ZIELE DES GEMEINSAMEN AKTIONSPLANS;

3.
Punkt C.1 erhält folgende Fassung:

C.1.
Bitte die Ziele des gemeinsamen Aktionsplans beschreiben und wie er zu den Zielen des Programms oder den länderspezifischen Empfehlungen und den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union nach Maßgabe des Artikels 121 Absatz 2 AEUV und den entsprechenden Empfehlungen des Rates nach Artikel 148 Absatz 4 AEUV beiträgt, die die Mitgliedstaaten in ihrer Beschäftigungspolitik berücksichtigen müssen.

<type= „S” maxlength= „17500” input= „M” >

4.
Punkt C.2 erhält folgende Fassung:

C.2.
Auf Grundlage der Angaben aus C.1., bitte Ziele des gemeinsamen Aktionsplans darlegen.

Nummer Code Ziel
Gemeinsamer Aktionsplan Ziel 1 <type='S' input='S'> <type='N' input='M'> <type='S' maxlength='500' input='M'>
Gemeinsamer Aktionsplan Ziel 2

5.
Punkt C.3 wird gestrichen;
6.
die Überschrift von Abschnitt D erhält folgende Fassung:

D.
BESCHREIBUNG DES GEMEINSAMEN AKTIONSPLANS;

7.
in Punkt D.1.1 erhält der Tabelleneintrag in der dritten Spalte der ersten Zeile folgende Fassung:

„Ziel(e) des gemeinsamen Aktionsplans, zu denen beigetragen wird” ;

8.
die Überschrift des Punktes D.1.2 erhält folgende Fassung:

D.1.2.
Wie werden die Projekte zum Erreichen der Ziele des gemeinsamen Aktionsplans beitragen? Bitte begründen.;

9.
die Überschrift des Punktes D.1.3 erhält folgende Fassung:

D.1.3.
Was sind die Etappenziele, falls zutreffend, und Ziele für den Output und die Ergebnisse dieser Projekte?;

10.
in Punkt D.1.3 wird der Text in der zweiten Spalte der zweiten Zeile ersetzt durch „Indikator für den gemeinsamen Aktionsplan” ;
11.
Punkt D.3 wird gestrichen;
12.
der Text zwischen den Punkten F und F1 wird gestrichen;
13.
in Punkt F.1 wird der Text in der zweiten Spalte ersetzt durch:

„(Bitte Datum des Beginns der Durchführung angeben)”

14.
die Überschrift von Abschnitt G erhält folgende Fassung:

G.
Beitrag des gemeinsamen Aktionsplans zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen;

15.
zwischen die Punkte G und G.1 wird folgender Text eingesetzt:

Bitte bestätigen und erläutern, wie sich der gemeinsame Aktionsplan positiv auf die bereichsübergreifenden Grundsätze auswirkt (wie im Programm oder in der Partnerschaftsvereinbarung entsprechend dargelegt) ;

16.
Punkt G.1 erhält folgende Fassung:

G.1.
auf die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen

<type= „S” maxlength= „3500” input= „M” >

17.
Punkt G.3 erhält folgende Fassung:

G.3.
auf die Förderung nachhaltiger Entwicklung

<type= „S” maxlength= „3500” input= „M” >

18.
Punkt H.1.2 erhält folgende Fassung:

H.1.2.
Bitte Angaben zu der Auswahl des gemeinsamen Aktionsplans im Einklang mit Artikel 125 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 machen.

19.
Punkte H.1.2.1 und H.1.2.2 werden gestrichen;
20.
Punkt H.4 wird gestrichen;
21.
Punkt I.1 erhält folgende Fassung:

I.1.
Kosten für das Erreichen der Etappenziele und der Ziele für den Output und die Ergebnisse (bitte auch Anlage zu den Indikatoren ausfüllen).

Bitte die folgenden Tabellen mit den für die Finanzverwaltung des gemeinsamen Aktionsplan zu verwendenden Indikatoren ausfüllen, falls zutreffend aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse, Fonds und Regionenkategorie.;

22.
Punkt I.2 wird gestrichen.

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