Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und der Kommission VO (EU) 2019/287

Das Europäische Parlament und die Kommission sind sich über die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Durchführung der Übereinkommen einig, die im Anhang der Verordnung (EU) 2019/287 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Februar 2019 über die Anwendung von bilateralen Schutzklauseln und anderen Mechanismen für die vorübergehende Rücknahme von im Rahmen bestimmter Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern vereinbarten Präferenzen aufgeführt sind. Zu diesem Zweck vereinbaren sie, dass die Kommission, sollte das Europäische Parlament eine Empfehlung zur Einleitung einer Untersuchung über die Umsetzung der Schutzklausel abgeben, sorgfältig prüft, ob die in der Verordnung festgelegten Bedingungen für die Einleitung einer Untersuchung von Amts wegen erfüllt sind. Hält die Kommission die Bedingungen für nicht erfüllt, so legt sie dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments einen Bericht vor, in dem sie alle für die Einleitung einer derartigen Untersuchung notwendigen Faktoren darlegt.

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