ANHANG III VO (EU) 2019/317

MUSTER DES NETZLEISTUNGSPLANS GEMÄẞ ARTIKEL 10 ABSATZ 5

1.
EINLEITUNG

1.1. Darlegung der Situation, einschließlich des Anwendungsbereichs des Netzleistungsplans, der abgedeckten Netzfunktionen, der Aufgaben und Zuständigkeiten sowie sonstiger für den Plan relevanter allgemeiner Angaben.

1.2. Beschreibung der Verkehrsprognose und des makroökonomischen Szenarios' die dem Netzleistungsplan zugrunde liegen.

1.3. Beschreibung der Kohärenz des Netzleistungsplans mit dem Netzstrategieplan.

1.4. Beschreibung des Ergebnisses der Konsultation der Beteiligten zum Entwurf des Netzleistungsplans, einschließlich der Punkte, in denen Einvernehmen bzw. Meinungsverschiedenheiten bestehen sowie der Gründe für derartige Meinungsverschiedenheiten, und Beschreibung des Ergebnisses der Konsultation des Netzmanagementgremiums.

2.
ZUSATZNUTZEN DES NETZMANAGERS

Bereiche der Zusammenarbeit zur Unterstützung von Aufgaben und Tätigkeiten der Mitgliedstaaten, der funktionalen Luftraumblöcke, der Flugsicherungsorganisationen, der Flughäfen und der zivilen und militärischen Luftraumnutzer. Beschreibung der Arbeit des Netzmanagers in Bezug auf:
a)
Ausarbeitung und Harmonisierung von Netz- und regionalen Betriebskonzepten;
b)
Entwicklung und Harmonisierung von Luftraumprojekten auf der Grundlage von Netzprioritäten, einschließlich Initiativen zur grenzübergreifenden Luftraumgestaltung;
c)
Verringerung der ineffizienten Nutzung des Streckennetzes und des verfügbaren Luftraums;
d)
Entwicklung eines verbesserten Luftraummanagements und verbesserter Verkehrsfluss- und Kapazitätsmanagementprozesse;
e)
harmonisierte Kapazitätsplanung und Messung der Betriebsleistung;
f)
Unterstützung der Behebung des Fluglotsenmangels im gesamten Netz;
g)
verstärkte Koordinierung im technischen Bereich, auch auf der Ebene funktionaler Luftraumblöcke, und Realisierung der technischen Interoperabilität der Systeme der Flugsicherungsorganisationen untereinander und insbesondere mit den Systemen des Netzmanagers;
h)
Unterstützung der Netzsicherheit sowie der Umsetzung, Überwachung und Verbesserung der lokalen Leistung im Bereich Sicherheit.

3.
LEISTUNGSZIELE, ZIELE UND MAẞNAHMEN

3.1. Leistung des Netzmanagers im Bereich Sicherheit
a)
Leistungsziel des Netzmanagers für die Wirksamkeit des Sicherheitsmanagements.
b)
Beschreibung der Maßnahmen, die der Netzmanager zur Erreichung dieses Ziels ergreift.
c)
Beschreibung der Maßnahmen, die der Netzmanager ergreift, um der ATFM-Übererfüllung abzuhelfen.

3.2. Leistung des Netzmanagers im Bereich Kosteneffizienz
a)
Beschreibung der Maßnahmen, die der Netzmanager zur Steigerung der Kosteneffizienz ergreift.

3.3. Leistungsziele und spezifische Ziele für jede Netzfunktion
a)
Funktion der Gestaltung des europäischen Streckennetzes (ERND):

i)
Leistungsziele für den in Anhang I Abschnitt 3 Nummer 3.1 festgelegten wesentlichen Leistungsindikator;
ii)
Beschreibung und Erläuterung der Maßnahmen zur Erreichung der Leistungsziele für die ERND-Funktion:

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gestaltung einer effizienten Luftraumstruktur;

Maßnahmen im Zusammenhang mit einer besseren Nutzung des Luftraums durch die am Betrieb Beteiligten;

Maßnahmen zur Optimierung der Flüge.

iii)
sonstige Initiativen zur Steigerung der Flugeffizienz.

b)
Verkehrsflussregelungsfunktion (ATFM);

i)
Leistungsziele für jeden wesentlichen Leistungsindikator gemäß Anhang I Abschnitt 3 Nummer 4.1;
ii)
Beschreibung und Erläuterung der Maßnahmen zur Erreichung der Leistungsziele für die ATFM-Funktion:

Initiativen und Maßnahmen im Hinblick auf die Verringerung der ATFM-Verspätungen einschließlich der Verspätungen am Wochenende, der witterungsbedingten Verspätungen, die Minimierung der für einzelne Flüge geltenden Verspätungsanteile, die ATFM-Effizienz, die Folgeverspätungen, die Übererfüllung;

militärische Dimension des Plans.

iii)
sonstige Kapazitätsinitiativen.

c)
Funktionen der Koordinierung knapper Ressourcen:

i)
Koordinierung der Funkfrequenzfunktion:

Beschreibung der Unterstützung für die Netzkapazität;

Beschreibung der spezifischen Ziele.

ii)
Koordinierung der Funktionen des Radar-Transponder-Codes:

Beschreibung der Unterstützung für die Netzsicherheit;

Beschreibung der spezifischen Ziele.

4.
UMSETZUNG DES NETZLEISTUNGSPLANS

Beschreibung der Maßnahmen, die der Netzmanager ergreift, um:
a)
die Überwachung und die Berichterstattung über die Umsetzung des Netzleistungsplans zu unterstützen;
b)
Situationen zu bewältigen, in denen während des Bezugszeitraums Ziele nicht erreicht werden;
c)
mit den nationalen Aufsichtsbehörden zu kommunizieren.

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