ANHANG IX VO (EU) 2019/317

GEBÜHRENSÄTZE

1.
BERICHTSTABELLEN ZUR BERECHNUNG DER GEBÜHRENSÄTZE

Eine Berichtstabelle zur Berechnung der Gebührensätze ist jährlich für jede relevante Stelle, der Kosten in einer Gebührenzone entstehen, nach dem Muster der Tabelle 2 gesondert auszufüllen. Außerdem ist jährlich eine konsolidierte Berichtstabelle nach dem Muster in Tabelle 2 auszufüllen, in der die Daten der relevanten Stellen für die Gebührenzone aggregiert werden.

2.
BERICHTSTABELLEN ÜBER ERGÄNZENDE ANGABEN ZU ANPASSUNGEN

Eine konsolidierte Berichtstabelle für jede Gebührenzone mit ergänzenden Angaben zu Anpassungen ist jährlich nach dem Muster der Tabelle 3 auszufüllen.

3.
BERICHTSTABELLEN ÜBER ERGÄNZENDE ANGABEN ZU GEMEINSAMEN VORHABEN UND ZU EINNAHMEN AUS DEN UNTERSTÜTZUNGSPROGRAMMEN DER UNION

Eine konsolidierte Berichtstabelle für jede Gebührenzone mit ergänzenden Angaben zu gemeinsamen Vorhaben und zu Einnahmen aus Unterstützungsprogrammen der Union ist jährlich nach dem Muster der Tabelle 4 auszufüllen.

4.
ZUSATZINFORMATIONEN ZU DEN BERICHTSTABELLEN NACH DEN NUMMERN 1, 2 UND 3

Folgende Zusatzinformationen sind zusammen mit den Angaben in den Berichtstabellen zur Berechnung der Gebührensätze und zu ergänzenden Angaben zu Anpassungen nach den Nummern 1 und 2 zu übermitteln:
a)
Beschreibung der verschiedenen Gebührenzonen und Begründung ihrer Einrichtung, insbesondere im Hinblick auf An- und Abfluggebührenzonen und potenzielle Quersubventionierungen zwischen Gebührenzonen;
b)
Beschreibung der Grundsätze für die Freistellung und Darlegung der Finanzierung der diesbezüglichen Kosten;
c)
Beschreibung der Anpassungen, die sich aus der Regelung zur Teilung des Verkehrsrisikos nach Artikel 27 ergeben;
d)
Beschreibung der Differenz zwischen den festgestellten Kosten und den tatsächlichen Kosten im Jahr n aufgrund von Kostenänderungen nach Artikel 28 Absatz 3, einschließlich einer Beschreibung der in jenem Artikel genannten Änderungen;
e)
Beschreibung der Anpassungen, die sich aus unvorhergesehen Änderungen der Kosten nach Artikel 28 Absätze 3 bis 6 ergeben;
f)
Beschreibung der sonstigen Einnahmen, sofern vorhanden, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Kategorien gemäß Artikel 25 Absatz 3;
g)
Beschreibung der Anwendung der Regelungen für finanzielle Anreize nach Artikel 11 Absätze 3 und 4 im Jahr n sowie der sich daraus ergebenden finanziellen Vor- und Nachteile; Beschreibung und Erläuterung der Differenzierung der im Jahr n erhobenen Flugsicherungsgebühren gemäß Artikel 32 und, soweit zutreffend, der sich daraus ergebenden Anpassungen.
h)
Beschreibung der Anpassungen im Zusammenhang mit der vorübergehenden Anwendung eines Gebührensatzes nach Artikel 29 Absatz 5;
i)
Beschreibung der Querfinanzierung zwischen Streckengebührenzonen oder zwischen An- und Abfluggebührenzonen nach Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 550/2004;
j)
Angaben zur Anwendung eines niedrigeren Gebührensatzes gemäß Artikel 29 Absatz 6 als des nach Artikel 25 Absatz 2 berechneten Gebührensatzes und zu den Mitteln zur Finanzierung der Differenz bei den Einnahmen;
k)
Angaben zu und Aufschlüsselung der Anpassungen hinsichtlich früherer Bezugszeiträume, die sich auf die Berechnung des Gebührensatzes auswirken.
Folgende Zusatzinformationen sind zusammen mit den Angaben in den Berichtstabellen über ergänzende Angaben zu gemeinsamen Vorhaben und zu Einnahmen aus den Unterstützungsprogrammen der Union gemäß Nummer 3 zu übermitteln:
l)
Angaben zu den Kosten der gemeinsamen Vorhaben und anderen finanzierten Vorhaben, aufgeschlüsselt nach einzelnen Vorhaben, sowie zu den öffentlichen Mitteln, die von Behörden für diese Vorhaben bereitgestellt wurden.

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