ANHANG XI VO (EU) 2019/318

Anhang I, Anhang IV und Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG werden wie folgt geändert:

1.
Anhang I wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 3.5.7 erhält folgende Fassung:

3.5.7.
Nach Angabe des Herstellers

b)
die folgenden Nummern 3.5.9 und 3.5.9.1 werden eingefügt:

3.5.9
Zertifizierung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs (für schwere Nutzfahrzeuge gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2400)
3.5.9.1
Lizenznummer des Simulationsinstruments:

2.
Anhang IV Teil I, Erläuterung 16 erhält folgende Fassung:

(16)
Für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse im beladenen Zustand von mehr als 7500 kg;

3.
Anhang IX wird wie folgt geändert:

a)
Teil I, Muster A1 und B, SEITE 2, FAHRZEUGKLASSE N2 (vollständige und vervollständigte Fahrzeuge) wird wie folgt geändert:

i)
Nummer 49 erhält folgende Fassung:

49.
CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch (m) (r):;

ii)
Die folgenden Nummern 49.1 bis 49.6 werden eingefügt:

49.1
Kryptografischer Hash der Aufzeichnungsdatei des Herstellers, die nach dem Muster in Anhang IV Teil I der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde: …
49.2
Emissionsfreies Schwerlastfahrzeug im Sinne der Verordnung (EU) 2017/2400: ja/nein (1), (t)
49.3
Arbeitsfahrzeug im Sinne der Verordnung (EU) 2017/2400: (ja/nein) (1), (u)
49.4
Kryptografischer Hash der Kundeninformationsdatei, die nach dem Muster in Anhang IV Teil II der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde: …(u)
49.5
Spezifische CO2-Emissionen gemäß Nummer 2.3 der Kundeninformationsdatei, die nach dem Muster in Anhang IV Teil II der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde: … gCO2/tkm
49.6
Durchschnittlicher Nutzlastwert gemäß Nummer 2.4 der Kundeninformationsdatei, die nach dem Muster in Teil II Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde: … t;

b)
Teil I, Muster A1 und B, SEITE 2, FAHRZEUGKLASSE N3 (vollständige und vervollständigte Fahrzeuge) wird wie folgt geändert:

i)
Nummer 49 wird gestrichen;
ii)
Die folgenden Nummern 49.1 bis 49.6 werden eingefügt:

49.1
Kryptografischer Hash der Aufzeichnungsdatei des Herstellers, die nach dem Muster in Anhang IV Teil I der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde: …
49.2
Emissionsfreies Schwerlastfahrzeug im Sinne der Verordnung (EU) 2017/2400: ja/nein (1), (t)
49.3
Arbeitsfahrzeug im Sinne der Verordnung (EU) 2017/2400: (ja/nein) (1), (u)
49.4
Kryptografischer Hash der Kundeninformationsdatei, die nach dem Muster in Anhang IV Teil II der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde: … (u)
49.5
Spezifische CO2-Emissionen gemäß Nummer 2.3 der Kundeninformationsdatei, die nach dem Muster in Anhang IV Teil II der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde: … gCO2/tkm
49.6
Durchschnittlicher Nutzlastwert gemäß Nummer 2.4 der Kundeninformationsdatei, die nach dem Muster in Teil II Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde: … t;

c)
in Teil II, Muster C1, SEITE 2, FAHRZEUGKLASSE N2 (unvollständige Fahrzeuge) werden die folgenden Nummern 49.1 bis 49.6 eingefügt:

49.1
Kryptografischer Hash der Aufzeichnungsdatei des Herstellers, die nach dem Muster in Anhang IV Teil I der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde: …
49.2
Emissionsfreies Schwerlastfahrzeug im Sinne der Verordnung (EU) 2017/2400: ja/nein (1), (t)
49.3
Arbeitsfahrzeug im Sinne der Verordnung (EU) 2017/2400: (ja/nein) (1), (u)
49.4
Kryptografischer Hash der Kundeninformationsdatei, die nach dem Muster in Anhang IV Teil II der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde: … (u)
49.5
Spezifische CO2-Emissionen gemäß Nummer 2.3 der Kundeninformationsdatei, die nach dem Muster in Anhang IV Teil II der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde: … gCO2/tkm
49.6
Durchschnittlicher Nutzlastwert gemäß Nummer 2.4 der Kundeninformationsdatei, die nach dem Muster in Teil II Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde: … t;

d)
in Teil II, Muster C1, SEITE 2 FAHRZEUGKLASSE N3 (unvollständige Fahrzeuge), werden die folgenden Nummern 49.1 bis 49.6 eingefügt:

49.1
Kryptografischer Hash der Aufzeichnungsdatei des Herstellers, die nach dem Muster in Anhang IV Teil I der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde: …
49.2
Emissionsfreies Schwerlastfahrzeug im Sinne der Verordnung (EU) 2017/2400: ja/nein (1), (t)
49.3
Arbeitsfahrzeug im Sinne der Verordnung (EU) 2017/2400: (ja/nein) (1), (u)
49.4
Kryptografischer Hash der Kundeninformationsdatei, die nach dem Muster in Anhang IV Teil II der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde: … (u)
49.5
Spezifische CO2-Emissionen gemäß Nummer 2.3 der Kundeninformationsdatei, die nach dem Muster in Anhang IV Teil II der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde: … gCO2/tkm
49.6
Durchschnittlicher Nutzlastwert gemäß Nummer 2.4 der Kundeninformationsdatei, die nach dem Muster in Teil II Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde: … t;

e)
Die folgenden Erläuterungen zu Anhang IX werden hinzugefügt:

t)
Nur anwendbar, wenn das Fahrzeug gemäß Verordnung (EG) Nr. 595/2009 genehmigt wurde.
u)
Nur anwendbar, wenn das Fahrzeug gemäß Verordnung (EG) Nr. 595/2009 genehmigt wurde und eine Kundeninformationsdatei nach dem Muster in Anhang IV Teil II der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde.

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