Artikel 26 VO (EU) 2019/34

Durchsetzung des Schutzes

Für die Anwendung von Artikel 113 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 treffen die zuständigen nationalen Behörden im Falle der widerrechtlichen Verwendung geschützter traditioneller Begriffe von sich aus oder auf Antrag einer Partei alle erforderlichen Maßnahmen, um die Vermarktung einschließlich der Ausfuhr der betreffenden Erzeugnisse zu unterbinden.

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