Artikel 3 VO (EU) 2019/34

Schutzanträge von Drittländern

Schutzanträge, die sich auf ein geografisches Gebiet in einem Drittland beziehen, werden von einem Einzelerzeuger im Sinne von Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 oder von einer Gruppe von Erzeugern mit einem berechtigten Interesse entweder direkt bei der Kommission oder über die Behörden des betreffenden Drittlands eingereicht und müssen zusätzlich die Anforderungen von Artikel 94 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erfüllen.

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