Artikel 8 VO (EU) 2019/360

Allgemeine Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Gebühren sind in Euro zahlbar. Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe der Artikel 9, 10 und 11.

(2) Bei Zahlungsverzug wird eine tägliche Strafe von 0,1 % des geschuldeten Betrags in Rechnung gestellt.

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