Artikel 1 VO (EU) 2019/363

Datenstandards und -formate für die Meldung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften

Die Einzelheiten eines Wertpapierfinanzierungsgeschäfts werden in einer Meldung gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2365 gemäß den in Anhang I Tabellen 1 bis 5 spezifizierten Standards und Formaten angegeben. Diese Meldung wird in einer gemeinsamen elektronischen, maschinenlesbaren Form und in einem gemeinsamen XML-Format nach der ISO-20022-Methodik übermittelt.

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