Artikel 1 VO (EU) 2019/503

Gegenstand und Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung enthält mit Blick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (im Folgenden „Vereinigtes Königreich” ) aus der Europäischen Union besondere Bestimmungen für bestimmte Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgenehmigungen, die auf der Grundlage der Richtlinie 2004/49/EG erteilt wurden, für bestimmte Fahrerlaubnisse von Triebfahrzeugführern, die auf der Grundlage der Richtlinie 2007/59/EG erteilt wurden, und für bestimme Genehmigungen von Eisenbahnunternehmen, die auf der Grundlage der Richtlinie 2012/34/EU erteilt wurden.

(2) Diese Verordnung gilt für die folgenden Bescheinigungen, Genehmigungen und Fahrerlaubnisse, sofern sie am Tag vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung gültig sind:

a)
Sicherheitsgenehmigungen, die Fahrwegbetreibern auf der Grundlage von Artikel 11 der Richtlinie 2004/49/EG für die Verwaltung und den Betrieb einer grenzüberschreitenden, die Union und das Vereinigte Königreich verbindenden Infrastruktur erteilt wurden;
b)
Sicherheitsbescheinigungen, die Eisenbahnunternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich auf der Grundlage von Artikel 10 der Richtlinie 2004/49/EG erteilt wurden;
c)
Genehmigungen, die Eisenbahnunternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich auf der Grundlage von Kapitel III der Richtlinie 2012/34/EU erteilt wurden;
d)
Fahrerlaubnisse von Triebfahrzeugführern, die auf der Grundlage des in Artikel 14 der Richtlinie 2007/59/EG genannten Verfahrens erteilt wurden.

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