ANHANG V VO (EU) 2019/521

Teil 1 Abschnitt 1.2 von Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert:

a)
In Spalte 2 wird der Satz „Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 1” ersetzt durch „Entzündbare Gase, Gefahrenkategorien 1A und 1B” .
b)
In Spalte 2 wird nach dem letzten Eintrag folgender Satz angefügt: „Abschnitt 2.17 Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische, Gefahrenkategorien 1, 2, 3 und 4” .

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